TERRA-Online / Gymnasium


Infoblatt EWR


Geschichte, Struktur, Verhältnis zur EU und Zukunft des EWR



Weltwirtschaftliche Zusammenschlüsse (Klett)

Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) beinhaltet die 27 EU-Staaten und drei Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) der Europäischen Freihandelszone (EFTA). Ziel des EWR ist die Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes. Innerhalb des EWR soll eine gemeinsame Finanz- und Währungspolitik verfolgt werden. Die drei EFTA-Staaten haben lediglich Anhörungs- und begrenzte Mitspracherechte.


Geschichte

1990 begannen in Porto (Portugal) fünf Verhandlungsgruppen die Ausgestaltung des EWR, 1992 wurde der EWR-Vertrag dort unterzeichnet. Die Schweiz hat auf eigenen Wunsch hin nur Beobachterstatus. Am 1. Januar 1994 trat der EWR offiziell in Kraft. Die teilnehmenden EFTA-Staaten übernehmen die Regeln für den seit 1993 existierenden Europäischen Binnenmarkt. Diese beinhalten den freien Verkehr von Dienstleistungen, Kapital, Waren und Personen (die sog. 4 Freiheiten). Außerdem erkannten die drei EFTA-Staaten die EU-Richtlinien über Konsumenten- und Umweltschutz, Wirtschaftsrecht, Bildung, Forschung und Sozialpolitik weitestgehend an. Zum Schutz der heimischen Wirtschaft wurden jedoch ein paar Ausnahmeregelungen ausgehandelt.


Struktur

Oberstes Entscheidungsgremium des EWR ist der Ministerrat, der halbjährlich tagt. Des Weiteren existieren ein Gemeinsamer, ein Gemeinsamer Parlamentarischer und ein Beratender Ausschuss.
Der Gemeinsame EWR-Ausschuss ist für die laufende Verwaltung des EWR-Abkommens zuständig. Er bietet das Forum für den Meinungsaustausch und für die einvernehmliche Entscheidungsfindung im Hinblick auf die Aufnahme von gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften in das EWR-Abkommen. Der Gemeinsame Ausschuss, der in der Regel einmal pro Monat zusammentritt, setzt sich aus Botschaftern der EWR/EFTA-Staaten und aus Vertretern der Europäischen Kommission und der EU-Mitgliedstaaten zusammen. Fünf Unterausschüsse stehen dem Gemeinsamen Ausschuss zur Seite: Freier Warenverkehr, Freier Dienstleistungs- und Kapitalverkehr einschließlich Gesellschaftsrecht, Freizügigkeit, Horizontale und begleitende Politiken, Rechtliche und institutionelle Angelegenheiten. Diesen Unterausschüssen sind zahlreiche Sachverständigen- und Arbeitsgruppen unterstellt.
Der EWR-Rat, dem die Außenminister der EU und der EWR/EFTA-Staaten angehören, gibt die politischen Anstöße für die Durchführung des EWR-Abkommens und legt die allgemeinen Leitlinien für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss fest. Die Minister treten mindestens zweimal pro Jahr zusammen, um das Funktionieren des EWR-Abkommens zu bewerten und Themen von gemeinsamen Interessen zu diskutieren.
Der Gemeinsame Parlamentarische EWR-Ausschuss besteht aus Mitgliedern der nationalen Parlamente der EWR/EFTA-Staaten einerseits und Mitgliedern des Europäischen Parlaments andererseits. Der Ausschuss trägt durch Dialog und Beratung zu einem besseren Verständnis zwischen der Gemeinschaft und den EFTA-Staaten in den unter das Abkommen fallenden Bereichen bei und gibt in Berichten und Entschlüssen Stellungnahmen ab. Der Präsident des EWR-Rats kann vor dem Ausschuss erscheinen, um von diesem gehört zu werden. In der Praxis erscheinen regelmäßig Vertreter des EWR-Rates, des Gemeinsamen EWR-Ausschusses und der EFTA-Überwachungsbehörde zum Zwecke des Meinungsaustausches vor dem Ausschuss. Der Gemeinsame Parlamentarische EWR-Ausschuss hat im institutionellen Aufbau der EFTA-Struktur ein Gegenstück in dem Ausschuss der Parlamentarier der vier EFTA-Staaten.
Der Beratende EWR-Ausschuss besteht zu gleichen Teilen aus Mitgliedern des Beratenden EFTA-Ausschusses und Mitgliedern des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Gemeinschaft (der wirtschaftliche und soziale Interessengruppen in der Europäischen Union vertritt). Der Beratende EWR-Ausschuss wirkt auf die Stärkung der Kontakte zwischen den Sozialpartnern auf beiden Seiten sowie auf eine organisierte und regelmäßige Zusammenarbeit hin, um das Bewusstsein für ökonomische und soziale Aspekte des EWR zu fördern und hier inhaltliche Beiträge zu leisten. Der Beratende EWR-Ausschuss gibt Stellungnahmen in Form von Berichten und Entschlüssen ab. Die Sozialpartner der EFTA treten ebenfalls im Beratenden EFTA-Ausschuss zusammen.


Unterschiede zwischen EWR und EU

Zwischen der Mitgliedschaft im EWR und der Mitgliedschaft in der EU bestehen eine ganze Reihe wichtiger Unterschiede. Zunächst erstreckt sich das EWR-Abkommen nicht auf alle Sektoren (wobei vor allem die Landwirtschaft und Fischerei wichtige Bereiche sind, die nicht unter das Abkommen fallen). Zweitens schafft das EWR-Abkommen zwar deutliche Verbesserungen für den Freihandel, der EWR ist jedoch keine Zollunion, es gibt also keine gemeinsamen Außenzölle. Es gibt zwar weiterhin Grenzkontrollen an den Grenzen zwischen den EWR/EFTA- und den EU-Staaten, diese wurden jedoch erheblich gelockert. Island und Norwegen nehmen durch bilaterale Abkommen an der Zusammenarbeit der EU im Rahmen des Schengen-Abkommens (Abschaffung der Grenzkontrollen für Personen) teil, wodurch sichergestellt ist, dass diese beiden EFTA-Staaten in die Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Abkommens einbezogen sind. Drittens beinhaltet das EWR-Abkommen keine gemeinsame Handelspolitik; die EFTA-Staaten haben allerdings in vielen Fällen mit Drittländern Handelsvereinbarungen geschlossen, die parallel zu denen der EU angelegt sind. Es gibt auch erhebliche verfassungsrechtliche Unterschiede zwischen der Mitgliedschaft in der EU und im EWR. Im Rahmen des EWR-Abkommens werden keine legislativen Befugnisse von den Parlamenten der Vertragsparteien an die EWR-Institutionen transferiert. Entscheidungen, die vom Gemeinsamen EWR-Ausschuss getroffen werden, müssen – je nach dem betreffenden nationalen System der einzelnen EWR/EFTA-Staaten – grundsätzlich in nationales Recht umgesetzt werden.


Die Zukunft des EWR

Die Erweiterung der Europäischen Union bedeutet neben einer verbesserten Zusammenarbeit mit den osteuropäischen Nachbarn auch einen erweiterten Binnenmarkt, der zahlreiche neue Möglichkeiten und Vorteile für alle Mitglieder des EWR mit sich bringen wird. Mit fast einer halben Milliarde Menschen ist der EWR einer der weltweit größten Binnenmärkte mit einem offenen grenzfreien Raum, in dem Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen frei verkehren können. Durch die EU-Erweiterung sind die neuen EU-Mitgliedstaaten auch Vertragsparteien des EWR-Abkommens und der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Der Abbau von Handelshemmnissen kann zu mehr Handel und Investitionen, mehr Partnerschaft und Beschäftigung führen. Die EU-Erweiterung hat zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen den EFTA-Staaten und den neuen Mitgliedstaaten in allen Bereichen geführt, die unter das EWR-Abkommen fallen.
Auf dem EU-Gipfel in Lissabon im März 2000 hat die EU eine Strategie eingeleitet, mit der Europa bis zum Jahr 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt gemacht werden sollte (die sog. "Lissabon-Strategie"). Dieser Ansatz umschifft die traditionellen Formen, nach der die europäische Politik formuliert wird und verlangt die Festlegung von Zielen sowie Fortschritte im Benchmarking, in erster Linie durch den EU-Rat. Der Rat tritt nunmehr jedes Jahr im Frühling zusammen, um die Fortschritte mitzuverfolgen und neue Ziele für die Lissabon-Strategie festzulegen. Auf dem Europäischen Rat in Stockholm wurde im März 2001 die Politik zur Förderung nachhaltiger Entwicklung als dritter Bereich in der Wirtschafts- und Sozialpolitik im Rahmen des Lissabon-Prozesses aufgenommen. Viele Elemente der Lissabon-Strategie betreffen auch das EWR-Abkommen. Daher ist es eine wichtige Priorität für die EWR/EFTA-Staaten, an entscheidenden Abschnitten dieses Prozesses mitzuwirken. Im Oktober 2000 hat der Ständige Ausschuss der EFTA-Staaten eine Ad hoc-Arbeitsgruppe zum Follow-up des Gipfels von Lissabon eingerichtet. Diese Gruppe koordinierte die Kommentare sowohl zum Gipfel von Stockholm (2001) als auch zum Gipfel von Barcelona (2002). Im Januar 2002 erarbeitete die Gruppe einen Aktionsplan, der die Bereiche gemeinsamer Interessen für die Weiterführung der Initiativen aus den Lissabonstrategien bestimmt. Es ist davon auszugehen, dass das EWR-Abkommen künftig eine stabile Grundlage für die Beziehungen zwischen den EFTA/EWR-Staaten und der EU bilden wird. Dem EFTA-Mitglied Schweiz steht das Angebot der EWR-Mitgliedschaft weiterhin offen: die Schweiz kann jederzeit Mitglied des EWR werden, sollte das Schweizer Volk dies wünschen.


Quelle: Geographie Infothek
Autor: Lars Pennig
Verlag: Klett
Ort: Leipzig
Quellendatum: 2003
Seite: www.klett.de
Bearbeitungsdatum: 28.05.2012
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